Oberschwäbische Bio-Markt

Symbol für Feste & Märkte
Kloster Ochsenhausen
Messe & Markt
Termin: Samstag, 09.10.2021, 10:00
Dauer: 10.00 bis 17.00 Uhr

In Kooperation mit der Bio-Musterregion des Landkreises Biberach ist am 9. Oktober von 10.00 bis 17.00 Uhr der „Oberschwäbische Bio Markt“ (Sichelhenke) mit 40 bis 50 Aussteller:innen im Klostergarten des Klosters Ochsenhausen geplant. Neben einem vielfältigen Angebot an regionalen Bio-Produkten sind auch Vorträge, Ausstellungen und Führungen elementare Bestandteile der Veranstaltung.

Das Veranstaltungskonzept fokussiert in erster Linie das vielfältige Angebot der regionalen Bio-Produkte, welche die facettenreiche Fülle der oberschwäbischen Natur- und Kulturlandschaft widerspiegeln. Auf diese Weise soll das Bewusstsein für landwirtschaftliche Erzeugnisse, regionale Lebensmittel und den ökologischen Landbau in der Bevölkerung gestärkt werden. Die Produkte können direkt beim Erzeuger gekauft, Kontakte geknüpft, wissenswerte Informationen eingeholt und spannende Mitmachaktionen entdeckt werden. Der oberschwäbische Biomarkt ist weiterhin auch ein Schaufenster für die Symbiose von Umweltvereinen sowie regionalen Bio-Produzenten. 

Der „Oberschwäbische Bio Markt“ findet im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg 2021 statt.
Weitere Informationen zu den Öko-Aktionswochen www.öko-aktionswochen-bw.de

Service

Adresse

Kloster Ochsenhausen
Schlossbezirk 4/1
88416 Ochsenhausen

Information und Anmeldung

Veranstalter
Kneipp Verein Ochsenhausen e.V.
1. Vorsitzender
​Diplom-Volkswirt 
​Rainer Schick 
Lerchenstrasse 7
88416 Ochsenhausen
Email   : RainerSchick@Yahoo.de 
Internet: https://kneippvereinochsenhausenev.weebly.com

Dauer

1,5 Stunden

Preis

pro Person 2,00 €

Corona-Virus COVID-19

Das Hygienekonzept mit 3-G-Regelung und Kontaktnachverfolgung sieht unter anderem vor, dass jede/r Besucher/in namentlich mit Uhrzeit des Besuchs erfasst wird. Weitere Regelungen (auch zum Hausrecht) finden Sie auf der Homepage des Kneipp Verein Ochsenhausen e.V. und vor Ort auf den Hinweistafeln. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von Zutrittsbeschränkungen ausgenommen. Für Schülerinnen und Schüler reicht ein Nachweis, dass sie eine Schule besuchen. Es gilt grundsätzlich die Verordnung des Landes Baden-Württemberg.